AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Mitteldeutsche Service und Vertriebs UG (haftungsbeschränkt)


Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge zur Beförderung von Umzugsgut und dessen Lagerung, sowie Verpackungsarbeiten. UnserAngebot ist freibleibend.


Anwendbares Recht
Für alle Beförderungsverträge nach diesen Bedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Informationenpflichten des Absenders und Fahrzeugstellung
Der Absender unterrichtet Mitteldeutsche Service und Vertriebs UG (haftungsbeschränkt) rechtzeitig vor Durchführung der Beförderung über allewesentlichen, die Durchführung des Vertrages beeinflussenden Faktoren.
Hierzu zählen neben Art und Beschaffenheit, Gewicht, Menge sowie die einzuhaltenden Termine auch technische Anforderungen an dasFahrzeug und eventuell erforderliches Zubehör. Angaben zum Wert des Gutes macht der Absender dann, wenn dies für das zu stellendeFahrzeug /Zubehör von Bedeutung ist.


Stornokosten
Kündigt der Absender einen Umzugsauftrag vor dessen Durchführung, so wird folgender entgangener Gewinn pauschal vereinbart:
- bei einer Kündigung/Stornierung, die nicht mehr als 10 Werktage vor dem vorgesehenen Umzugstermin erfolgt, 50% derAuftragssumme
- bei einer Kündigung/Stornierung 5 Werktage vor Umzugstag ist die gesamte Auftragssumme zu bezahlen.


Übergabe des Gutes
Das Transportgut wird der Firma Mitteldeutsche Service und Vertriebs UG (haftungsbeschränkt) unverpackt übergeben. Bei bereits verpachten Gütern könnenSchäden nur geltend gemacht werden, wenn die Verpackung beschädigt ist und dies noch vor dem Entpacken der Firma Mitteldeutsche Service und Vertriebs UG (haftungsbeschränkt) angezeigt wird.
Erhöhung der Vergütung
Weicht die Menge des Umzugsgutes von dem bei der Auftragserteilung erteilen Angaben des Absenders ab, so ist Mitteldeutsche Service und Vertriebs UG
(haftungsbeschränkt) berechtigt, die vereinbarte Vergütung anteilig zu erhöhen.


Verzug, Aufrechnung
Zahlungsverzug tritt ein, ohne dass es einer Mahnung oder sonstigen Voraussetzungen bedarf, spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung, sofern der Verzug nicht nach Gesetz vorher eingetreten ist. Mitteldeutsche Service und Vertriebs UG (haftungsbeschränkt) darf im Falle des Verzuges mindestens Zinsen in Höhe von 5% über dem Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges geltenden Basissatz der EZB verlangen. Fälltdieser Leitzins fort, tritt an Stelle des Diskontensatzes der Deutschen Bundesbank der entsprechende Ersatzleitzins. Mit Ansprüchen ausdem Beförderungsvertrag und damit zusammenhängenden Forderungen aus unerlaubter Handlung und aus ungerechtfertigterBereicherung darf nur mit fälligen, dem Grunde und der Höhe nach unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungenaufgerechnet werden.


Haftungshöchstbetrag
Die Haftung der Firma Mitteldeutsche Service und Vertriebs UG (haftungsbeschränkt) wird auf 620,00 € je Kubikmeter beschränkt. Der Absender kannweitergehende Haftung vereinbaren. In diesem Fall schließt Mitteldeutsche Service und Vertriebs UG (haftungsbeschränkt) eine gesonderte Versicherung für diesen Umzug ab. Die hierdurch entstehenden Versicherungsprämien trägt der Absender.


Haftungsausschlüsse
Keine Haftung besteht, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf folgende Gefahren zurück zu führen ist:
- Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden
- Ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender
- Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender
- Beförderung von nicht vom Frachtführer verpackten Gut in Behältern
- Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe und Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nichtentspricht, sofern der Frachtführer den Absender in Gefahr einer Beschädigung voher hingewiesen und der Absender auf dieDurchführung der Leistung bestanden hat.
- Beförderung lebender Tiere und Pflanzen
- Natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonders leicht zu Schäden, insbesondere durch Bruch,Funktionsstörungen, Rost, innerer Verderb oder Auslaufen erleidet.


Schadensanzeige
Die Ansprüche wegen des Verlustes oder der Beschädigung des Gutes erlöschen:
- wenn der Schaden äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht spätstens am Tag nach Ablieferung des Gutes schriftlichangezeigt wurde
- wenn der Schaden nicht äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Ablieferungangezeigt wurde, § 451 f HGB.


Pfandrecht
Mitteldeutsche Service und Vertriebs UG (haftungsbeschränkt) hat wegen aller durch den Umzugsvertrag begründeten Forderungen ein Pfandrecht amUmzugsgut. Die Mitteldeutsche Service und Vertriebs UG kann die Herausgabe verweigern, solange das vereinbarte Entgelt noch nicht geleistet wurde.
Erfüllungsort
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird soweit gesetzlich zulässig der Sitz der Firma Mitteldeutsche Service und Vertriebs UG (haftungsbeschränkt)vereinbart.


Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. Die Vertragsparteien sind in diesem Falleverpflichtet, bezüglich der unwirksamen Teile Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am nächstenkommen